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Ausgabe 2014
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Abnahmepflicht

obligation to take delivery. Ist ein Käufer durch Vertrag zur Annahme eines Wertpapiers verpflichtet, so kann bei Annahmeverzug gemäß § 373 HGB nach vorheriger Androhung anderweitig verkauft werden. Bei Abnahme erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer.





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Abrechnung von Börsenaufträgen
Weitere Begriffe : Wertpapiermantel | Asset-AI location | Special Fund
 
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