Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Anderkonten

escrow/third-party account. Auf A. werden vom Kontoinhaber Guthaben für Dritte verwaltet. Der Kontoinhaber fungiert als Treuhänder für fremdes Vermögen und unterliegt einer gesetzlich geregelten Standesaufsicht. Dadurch wird gesichert, dass A. ordnungsgemäß geführt werden. Als Kontoinhaber von A. kommen daher nur Rechtsanwälte, Notare sowie Angehörige der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe in Frage. Für die Führung von A. gibt es eine Reihe von Sonderregelungen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Anderdepot
 
andienen
Weitere Begriffe : Karabiner-Optionsschein | All Time High | Onion Warrant
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.