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Ausgabe 2014
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Anleihe, Mündelsicherheit

Mündelsichere Anleihen dienen der verzinslichen Anlage von Mündelgeld, wozu der Vormund innerhalb einer angemessenen Frist gesetzlich verpflichtet ist (§§ 1806 ff. BGB). Hierzu zählen vor allem Schuldverschreibungen, die durch grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen (Pfandbriefe) unterlegt sind, verbriefte Forderungen gegen den Bund (Bundesanleihen) oder gegen ein Bundesland. Durch besonderen Amtsgerichtsbeschluss können jedoch auch andere Anlageformen als mündelsicher erklärt werden. Eine große Bedeutung in der Praxis hat die mündelsichere Geldanlage in Anleihen v.a. bei Versicherungsgesellschaften, die bei ihrer Wertpa- pieranlage von Versicherungsgeldem häufig das Kriterium der Mündelsicherheit erfüllen müssen. - Vgl. auch mündelsichere Wertpapiere.





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