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Ausgabe 2014
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Anleihen, Platzierung

Begebung, placing of a loan. Die Platzierung von Anleihen kann entweder durch eine Selbst- oder eine Fremdemission erfolgen. Während bei der Selbstemission der Emittent die Wertpapiere selbst im Kapitalmarkt (öffentliche Begebung) oder bei (institutionellen) Investoren (private Begebung) unterbringt, übernimmt diese Aufgabe bei einer Fremdemission ein Emissionskonsortium. Die Wertpapiere können im Rahmen einer öffentlichen Begebung durch den freihändigen Verkauf oder durch eine öffentliche Zeichnung platziert werden. Beim freihändigen Verkauf, welches das gängigere Verfahren darstellt, erhalten die Konsortialbanken eine Zuteilung der Papiere in bestimmter, vorher vereinbarter Höhe, welche sie ihren Kunden dann ab dem festgelegten Verkaufstag zum Kauf anbieten. Bei der öffentliche Zeichnung hingegen wird eine Zeichnungsfrist festgelegt, in der die Anleger ihre Zeichnungserklärung abgeben können und nach deren Ablauf eine Zuteilung der Anleihen erfolgt. - Das Emissionskonsortium kann sich bei unsicherer Marktlage auch erst nur dazu verpflichten, eine bestimmte Tranche zu platzieren, um das Absatzrisiko zu vermindern. Üblicherweise besteht dann für die Begebung weiterer Tranchen eine Option. - Vgl. auch Emission, Kon- sortialgeschäft, Übernahmekonsortium, Garantiekonsortium, Begebungskonsortium.





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