Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Auffanggesellschaft

rescue company; Nachfolgeunternehmung einer sanierungsbedürftigen Gesellschaft. Die Bildung der A. erfolgt bei der Sanierung von Unternehmen. Die A. übernimmt alle Vermögens- und Schuldenteile des insolventen Unternehmens und verhindert dadurch i.d.R. den Konkurs. - Vgl. auch Insolvenz.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Aufbewahrung von Wertpapieren
 
Aufgabe
Weitere Begriffe : kumulative Dividende | Mitarbeiteraktien | Vinkulierung
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.