Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Aufwendungsersatz

repayment of expenses; ist die Bezeichnung für den nach § 87d HGB von Handelsvertretern einforderbare Ausgleich für bestimmte Leistungen. Für ein Kreditinstitut stellt der A. den aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag oder einer gesetzlichen Regelung bestehenden Anspruch auf Ersatz der im Rahmen der Geschäftserfüllung angefallenen Aufwendungen dar.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Aufwärtsbewegung
 
Aufwertung
Weitere Begriffe : Zinsterminkontrakte | gemeiner Wert | Anleihebedingungen
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.