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Ausgabe 2014
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Börsentage

market days. Als B. gelten diejenigen Tage, an denen eine Börsenversammlung stattfindet und die Möglichkeit besteht, alle zum Börsenhandel zugelassenen Gegenstände zu handeln, unabhängig davon, ob für einzelne von ihnen die Feststellung des Börsenkurses ausgesetzt wurde. An sämtlichen deutschen Wertpapierbörsen erstreckt sich der Börsenhandel von Montag bis Freitag. Bezüglich der Feiertage gibt es keine einheitliche Regelung. Deshalb empfiehlt es sich, diesbezüglich im Handelskalender der Deutschen Börse AG unter www.exchange.de nachzuschauen. Aufgrund der Bestrebungen, den Börsenhandel auszuweiten (Börsenschluss), ist es nicht auszuschließen, dass zukünftig auch der Samstag zu den B. zählt (in Österreich ist dies beispielsweise schon der Fall). - Regelmäßig bemessen sich die Fristen im Börsenhandel nicht nach Wochentagen, sondern nach B. - Vgl. auch Börsengeschäfte, Erfüllungsarten.





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