Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bilanzpolitik

accounting policy. Bezeichnung für die zielgerichtete und an den Interessen der Bilanzempfänger ausgerichtete Einflussnahme auf die anfallenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens und die Darstellung der Unternehmenslage in Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Man unterscheidet dabei in die Maßnahmen der materiellen und der formellen B. Die materielle B. umfasst neben der Festlegung des Bilanzstichtags u.a. die Nutzung von Ansatz- (Abschreibungspolitik) und Bewertungswahlrechten, die Maßnahmen der Gewinnverwendung und die sog. Sachverhaltsgestaltung, zu der z.B. die Investitions- und Finanzierungspolitik eines Unternehmens gerechnet wird. Die formelle B., die die äußere Gestaltung der Bilanz beinhaltet, umfasst v.a. die Nutzung von Darstellungswahlrechten (z.B. Wahl zwischen Gesamt- und Umsatzkostenverfahren bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung) und die Beeinflussung der Struktur und der Ausführlichkeit der Angaben in Anhang und Lagebericht. Dabei muss sich das Unternehmen entscheiden, ob es eine restriktive Informationspolitik betreibt und nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben verbreitet, um einen möglichst geringen Einblick in das Unternehmen zu gewähren oder ob es offen eine Vielzahl von unternehmensbezogenen Daten an die externen Bilanzempfänger gibt, um dadurch das eigene Image positiv zu beeinflussen. Neben den Maßnahmen der materiellen und formellen B. spielt auch der Zeitpunkt der Bilanzveröffentlichung eine zentrale Rolle im Rahmen der B., da dadurch eine Beeinflussung der externen Bilanzadressaten, z.B. im Hinblick auf eine geplante Kapitalerhöhung, möglich ist.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bilanzkurs der Aktie
 
Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)
Weitere Begriffe : ex AZ | Realzins | Schutzklausel, Auskunftsverweigerung
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.