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Ausgabe 2014
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Cash-Forward-Markt

Terminmarkt. Markt für Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, der genau vereinbart wird, bzw. innerhalb einer von vornherein vereinbarten Laufzeit auf Abruf zu erfüllen sind. Forwards werden auch als Terminkäufe oder -Verkäufe bezeichnet. Die jeweiligen Kontrahenten verpflichten sich, entsprechend den individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen das spezifizierte Handelsgut, in diesem Fall Geldmarktsätze zu einem fest vereinbarten Preis an einem zukünftigen Termin zu liefern bzw. abzunehmen.





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