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Ausgabe 2014
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Churning

front running, scalping. Bezeichnung für missbräuchliche Wertpa- piertransaktionen, v.a. für übermäßige Umschichtung von Wertpapierbeständen von Kunden durch Finanzdienstleister um die eigenen Provisionseinnahmen zu erhöhen. Gemäß Rechtsprechung begründet C. Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, unter Umständen auch wegen Untreue oder Betrug. Ein übermäßiges Umschichten des Depots stimmt nicht mit den Interessen des Kunden überein und ist daher nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 WpHG). Darüber hinaus stellt C. eine schwere Verletzung des Geschäftsbesorgungsbeziehungsweise des Vermögensverwaltungsvertrags dar.





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