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Ausgabe 2014
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Controlling Company

Ein C. C. ist eine Gesellschaft, die selbst keine Güter herstellt oder Dienstleistungen erbringt, sondern mehrere Unternehmen, an deren Trägergesellschaft sie beteiligt ist, als Holding oder Dachgesellschaft verwaltet. Die wirtschaftliche Aktivität einer C.C. erstreckt sich also auf Erwerb und Verwaltung der Anteile an den von ihr abhängigen Unternehmen. Sie bestimmt meistens deren Produktionsprogramm, soweit dies zur Marktbeeinflussung dient. Die rechtliche Selbständigkeit der abhängigen Unternehmen bleibt erhalten. Die C.           C., die in Deutschland meistens in der Rechtsform einer AG oder GmbH betrieben wird, ist Obergesellschaft eines Konzerns, wenn sie die mehreren abhängigen Unternehmen unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfaßt (§18 Abs. 1 AktG).





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