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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Depotbank

depositary bank, custodian bank. Bei einer D. handelt es sich um ein Kreditinstitut, das für seine Kunden die Verwahrung und Verwaltung der hinterlegten Wertpapiere übernimmt oder von einer Kapitalanlagegesellschaft mit der Verwahrung ihres Sondervermögens und den damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben (z.B. Ausgabe und Rücknahme der Investmentanteile) beauftragt ist. Um als D. fungieren zu dürfen, muss ein Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein und sich der Aufsicht des Bundesauf- sichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) unterziehen. Die Aufgaben der D. liegen v.a. in der Kontrolle der Kapitalanlagegesellschaft im Hinblick auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertragsmäßigen Pflichten und in der Vornahme der Ausschüttung der anfallenden Erträge an die Eigentümer der Investmentanteile.





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Depotbanken für Investmentfonds
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