Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Depotkonto

securities account. Vermögensgegenstände (Wertpapiere) können bei Kreditinstituten zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegt werden. Für jeden Kunden wird ein D. (Gegenstück zum Konto im Geldverkehr) eingerichtet, aus dem Arten, Nennbeträge oder Stückzahlen, Nummern etc. der eingereichten Papiere sowie Namen und Adresse des Einreichers (Depotinhabers) hervorzugehen haben. Die Wertpapiere werden gegen eine entsprechende Gebühr der Banken verwahrt.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Depotgesetz (DepG)
 
Depotkonto, Vollmacht
Weitere Begriffe : Altersversorgung | BIC | Akzeptaustausch
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.