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Ausgabe 2014
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Deviseninländer

resident; sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb des Geltungsgebietes des Euro. Das Außenwirtschaftsgesetz verwendet hierfür den Begriff des Gebietsansässigen und stellt auf das Inlandskonzept ab, d.h. auch deutsche Staatsbürger werden, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, als Devisenausländer betrachtet.





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