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Ausgabe 2014
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Drittverwahrung

custody of securities by third-party. Zwischen Verwahrer von Wertpapieren können ohne besondere Einwilligung des Hinterlegers die ihnen anvertrauten Wertpapiere bei anderen Instituten (Drittverwahrer) ins Depot legen. Eine Form der D. ist die Girosammelverwahrung, bei der die Wertpapiersammelbank Drittverwahrer ist. Zum Schutz des Hinterlegers müssen dessen Wertpapiere in den Depotkonten separat geführt und ausgewiesen werden.





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Weitere Begriffe : SDAX | Strike | Bear-Spreads
 
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