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Ausgabe 2014
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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

European Economic Community. Die EWG ist der wichtigste Bestandteil der Europäischen Gemeinschaften. Durch den am 1.11.1993 in Kraft getretenen Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Ziel der EWG ist die schrittweise Verschmelzung der Volkswirtschäften der beteiligten Länder durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und die Annäherung der nationalen Wirtschaftspolitiken. Vorrangige Aufgabe der EWG war die Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Diese bestand in der Errichtung eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital bis 1993, und der Einführung des Euro als einheitliche europäische Währung am 1.1.1999. - Als Bestandteil des Europäischen Binnenmarktes wurde der Europäische Bankenmarkt durch das EG- Bankrecht weitgehend harmonisiert. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union unterliegen einheitlichem Europäischen Wettbewerbsrecht. Bestehende Aufgaben der EWG sind die Harmonisierung des nationalen Steuerrechts, die Reform der Europäischen Agrarordnung, die Verbesserung der Koordination der nationalen Wirtschaftspolitiken und die Prüfung wirtschaftlicher Fragen der geplanten Osterweiterung der Europäischen Union.





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