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Ausgabe 2014
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ex Anrecht

ex right; bezeichnet einen nach Eröffnung des Anrechtshandels im Kurszettel verwendeten Hinweis, der aussagt, dass eine Aktie ohne das entsprechende Anrecht gehandelt wird. Das Anrecht wird ab diesem Zeitpunkt während einer vorgegebenen Laufzeit selbständig an der Börse gehandelt.





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