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Ausgabe 2014
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Finanzdienstleistungsinstitute

financial services company. Nach §1 la KWG sind F.  Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute im Sinne des KWG sind. Zu den von den F. zu erbringenden Finanzdienstleistungen zählen nach §1 la S.2 KWG die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagenvermittlung), die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für eigene Rechnung (Abschlussvermittlung), die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (FinanzportfolioVerwaltung), die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (DrittstaateneinlagenVermittlung), die Besorgung von Zahlungsaufträgen (Finanz- transfergeschäft) und der Handel mit Sorten (Sortengeschäft). F. unterliegen, wie auch Kreditinstitute, der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred).





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