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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Gültigkeitsdauer von Effektenaufträgen

period of validity of buying or selling orders. Die Dauer der Gültigkeit von Kauf- oder Verkaufsaufträgen für Wertpapiere wird im allgemeinen allein vom auftraggebenden Kunden festgelegt, so dass dieser den Auftrag bis zum Ablauf der von ihm angegebenen Frist jederzeit annullieren kann. Wird jedoch keine zeitliche Befristung des Auftrags vorgenommen, so ist zu unterscheiden, ob vom Kunden ein Preislimit festgelegt wurde oder nicht. Limitierte Aufträge zum Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren gelten bis zum letzten Börsentag eines Monats. Liegt demgegenüber keine preisliche Limitierung vor, so ist die Gültigkeit des Auftrags auf einen Börsentag begrenzt. Können die Aufträge aufgrund ihres zu späten zeitlichen Eingangs nicht mehr am selben Börsentag bzw. im selben Monat ausgeführt werden, so erfolgt ihre Vormerkung für den nächsten Börsentag bzw. bis zum nächsten Monatsultimo. Im Falle einer Kursaussetzung, z.B. aufgrund neuer kursbeeinflussender Nachrichten im Rahmen der Ad-hoc-Publizität, erlöschen Kaufoder Verkaufsaufträge generell und unabhängig von den vom Kunden angegebenen Fristen für die Gültigkeitsdauer seiner Aufträge.





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