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Ausgabe 2014
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Garantie

guaranty. Mündlicher oder schriftlicher Vertrag, in dem sich der Garant dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, die Haftung beim Eintreffen bestimmter Zustände zu übernehmen. Eine G. ist ein abstraktes Schuldversprechen und ist im Unterschied zu einer Bürgschaft nicht formgebunden und ebenso nicht von einer Hauptverpflichtung abhängig. Die häufigsten Verwendungen für G. sind Kreditsicherungsgarantien und Avalkredite. - Vgl. auch Aval.





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