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                    Geldvermögen
                     financial assets. Das G stellt einzelwirtschaftlich den um die Verbindlichkeiten bereinigten Bestand an Forderungen eines Wirtschaftssubjektes oder einer  Wirtschaftseinheit zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Die Forderungen können dabei gegen andere Wirtschaftssubjekte bestehen, aber auch die Form von Geldanlagen bei Bausparkassen, Versicherungen oder Kreditinstituten, also Spareinlagen, Sparbriefe, Termingelder usw. annehmen. - Gesamtwirtschaftlich bezeichnet man das G. einer offenen Volkswirtschaft als Nettoauslandsposition. - Vgl. auch Geldvermögensbildung  
 
 
  
                
                    
                    
                        
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