Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

genehmigtes Kapital

approved capital. Form der Kapitalerhöhung, bei der die Hauptversammlung der AG den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) gem. §§ 202 ff. AktG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen und darf höchstens 50% des bisherigen Grundkapitals betragen. Sie wird mit Eintragung ihrer Durchführung in das Handelsregister wirksam. Durch das g.K. soll dem Vorstand mehr Flexibilität bei der Wahl des Zeitpunktes der Kapitalerhöhung eingeräumt werden, um ein positives Kapitalmarktumfeld nutzen und je nach Kapitalbedarf der Gesellschaft handeln zu können. Die Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Schritten erfolgen, so lange bis der Nennbetrag des g.K. erreicht ist.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
genehmigte Kapitalerhöhung
 
General Agreement on Tariffs and Trade
Weitere Begriffe : Verkehrshypothek | Gesamtindex | Hamster-Optionsschein
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.