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Ausgabe 2014
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Geschäftsführung der AG

conduct of business/management of the corporation. Die G.              d.A. obliegt allein dem Vorstand. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbereich der AG. Bei mehrgliedrigem Vorstand gilt grundsätzlich Gesamtgeschäftsführung. Die Satzung der AG oder eine Geschäftsordnung für den Vorstand können eine andere Regelung treffen. Der Aufsichtsrat kann bestimmte Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Weiterhin bedürfen besondere gesellschaftsrechtliche Vorgänge einer Zustimmung der Hauptversammlung. - Siehe auch Vertretung der AG.





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