Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gewinnausweis

Am Schluss der Jahresbilanz ist der Bilanzgewinn auf der Passivseite ungeteilt und gesondert auszuweisen und stellt den Überschuß der Aktivposten über die Passivposten dar. Er stimmt mit dem Gewinn, der in der GuV-Rechnung ermittelt wird, überein.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gewinnausschüttung
 
Gewinnbeteiligung
Weitere Begriffe : Obligation | gesamtfällige Anleihe | Kursparität
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.