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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Gründungskosten

Gründungsaufwand, start-up expenditure, preliminary expense. Wesentliche G. sind: Steuern, Notariats- und Gerichtskosten, Bankgebühren und Zinsen für die Übernahme der Anteile sowie Prüfungsgebühren. Notariats- und Gerichtskosten entstehen bei der Beurkundung der Satzung, dem Kauf von Grundstücken und bei Eintragung in das Handelsregister. Zu den G. zählen außerdem die Druckkosten für die Aktien und Interimsscheine, die Satzung, die ersten Pflichtbekanntmachungen in Zeitungen u.ä. und die Gebühren für die Bescheinigung des Finanzamts, dass keine steuerlichen Bedenken bestehen.





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Gründungskonsortium
 
Gründungsprüfung bei der AG
Weitere Begriffe : säkulare Entwicklungen | Terminkontrakte auf eine Schuldverschreibung des Bundes | Risikopapier
 
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