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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Hauptversammlungsbeschlüsse

shareholders\' resolution. H. sind Entscheidungen von den Aktionären, die auf der Hauptversammlung durch Abstimmung getroffen wurden. Sie ergehen grundsätzlich aufgrund der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für welche Entscheidungen die Hauptversammlung zuständig ist, bestimmt sich durch Gesetz oder Satzung. - Die Beschlussfassung wird durch den Antrag eines Teilnahmeberechtigten eingeleitet, der nach der Aussprache zur Abstimmung gestellt wird. Die Abstimmung geschieht notwendigerweise offen zwecks Zählung der Stimmen jedes einzelnen im Hinblick auf mögliche Anfechtungsprozesse. - Der Beschluss ist festzustellen, bekanntzugeben und zu protokollieren. Grundlagenbeschlüsse werden durch Eintragung im Handelsregister wirksam. - Vgl. auch Hauptversammlung der AG.





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