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Ausgabe 2014
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Immobilienfonds

real estate investment trust, REIT. Bei I. handelt es sich um Investmentfonds, deren Fondsvermögen sich entweder ausschließlich aus Grundstücken oder zusätzlich auch aus grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurechte, Teileigentum) zusammensetzt. Ziel der Auflegung von I. ist es, Sparer auch mit geringeren Kapitalbeträgen den Zugang zum Immobilienvermögen zu öffnen und ihnen dadurch eine inflationssichere und ertragsorientierte Kapitalanlagemöglichkeit zu bieten. In der Praxis werden zwei Formen von I. unterschieden. Zum einen handelt es sich dabei um die offenen I., die sich dadurch auszeichnen, dass sie über ein variables Fondsvermögen verfugen, so dass unbeschränkt neue Investmentanteile ausgegeben und mit den dadurch erzielten finanziellen Mitteln ständig neue Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte erworben werden können. Dadurch kann auch dem Prinzip der Risikomischung als Grundanliegen des Fondssparen optimal Rechnung getragen werden. Davon zu unterscheiden sind die geschlossenen I., bei denen das Fonds vermögen nach der Auflage des Fonds stets konstant bleibt, so dass eine von Anfang an feste Anzahl von Investmentanteilen im Umlauf ist und ein Veränderung des Fondsvermögens durch Zukäufe weiterer Objekte nicht möglich ist. Im Gegensatz zu offenen I. unterliegen geschlossene I. nicht dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).





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Weitere Begriffe : Right of Accumulation | Spekulationsgewinne | Körperschaftsteuer (KSt)
 
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