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Ausgabe 2014
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Interessengemeinschaft (IG)

vertraglich bindender Zusammenschluss natürlicher Personen oder Unternehmen, insbesondere innerhalb einer Branche, zur Sicherung gemeinsamer Interessen. Die Vereinigung erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung, d.h. sowohl Gewinne als auch Verluste werden auf Basis eines vor Vertragsschluss festgelegten Verfahrens auf die einzelnen Mitglieder verteilt. Nach außen erfolgt keine gemeinsame Vertretung, häufigste Er-scheinungsform ist daher die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Erreicht eine IG durch gemeinschaftliche Absatzpolitik marktbeherrschenden Einfluss, unterliegt sie den kartellrechtlichen Bestimmungen.





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