Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Investmentgesellschaft

Kapitalanlagegesellschaft, investment trust/company. I. sind Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenen Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen (§ 1 KAGG). - Vgl. auch Investmentgesellschaft, Konstruktion.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Investmentfondsanteil Sondervermögen
 
Investmentgesellschaft, Anlagepolitik
Weitere Begriffe : Besicherung von Anleihen | Dual Purpose Fund | Depositary Receipt
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.