Jahresabschluss der AG, Bekanntmachung
publication of the annual financial statement. Spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag muss der Jahresabschluss, der mit dem Bestätigungsvermerk oder seiner Versagung versehen sein muss, sowie der Lagebericht (Lagebericht der AG), der Bericht des Aufsichtsrates und der Beschluss oder Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zum Handelsregister eingereicht werden. Nach § 267 HGB als kleine und mittelgroße Aktiengesellschaften klassifizierte Unternehmen müssen die Einreichung im Bundesanzeiger bekannt geben. Große Aktiengesellschaften müssen dagegen bereits vorher die genannten Unterlagen im Bundesanzeiger bekanntmachen.
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