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Ausgabe 2014
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Jahresüberschuss

annual net profit, net income for the year; bezeichnet den positiven Saldo aus Erträgen und Aufwendungen eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr, der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) ergibt. Der J. dient nach § 86II AktG als Grundlage für die Berechnung der Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder und zur Bestimmung des Bilanzgewinns, über dessen Verwendung nach § 174 AktG die Hauptversammlung beschließt. Sie bestimmt neben dem an die Aktionäre auszuschüttenden Betrag auch über noch in die Gewinnrücklagen einzustellende Beträge sowie über einen Gewinnvortrag für das folgende Geschäftsjahr. Da der J. aufgrund bilanzpolitischer Maßnahmen beeinflusst werden kann, ist er jedoch in unveränderter Form nur bedingt geeignet, einen umfassenden Einblick in die Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens zu gewähren. - Gegensatz: Jahresfehlbetrag.





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