Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Jungschein

im Jungscheingiroverkehr abgegebene unwiderrufliche, depotrechtliche Verpflichtung eines Emittenten gegenüber der Wertpapiersammelbank, genau be- zeichnete Stücke nach deren Erscheinen zu liefern. Nach Ausstellung des J. wird ein Jungscheinkonto eingerichtet. In der Praxis wird heute anstatt eines J. meist eine Globalurkunde verwendet. - Vgl. auch stückelose Wertpapiere.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
junge Aktien
 
Jungscheingiroverkehr
Weitere Begriffe : Balloon | Preisindex für die Lebenshaltung | Book Entry Securities
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.