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Ausgabe 2014
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Kommissionsgeschäft

commission business. Das K. ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kommissionär den Vertragsgegenstand im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten erwirbt bzw. veräußert. Die vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und der jeweiligen Börsengeschäftsführung zugelassenen Kreditinstitute üben an der Börse das Finanzkommissionsgeschäft als Teil ihres Bankgeschäfts aus. Dementsprechend erwerben bzw. veräußern sie im eigenen Namen für Rechnung ihrer Kunden Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate, Devisen oder Rechnungseinheiten.





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Weitere Begriffe : Rücktritt | Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) | Emission a la parisienne
 
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