Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kompensationsgeschäft

compensation transaction. Ein K. bezeichnet die Verrechnung von zwei entgegengesetzten und gleichlautenden Wertpapieraufträgen, die einem Kreditinstitut von Kunden erteilt wurden. Da die Kreditinstitute grundsätzlich verpflichtet sind, diese Aufträge über die Börse zu leiten, muss ein Börsenmakler mit der Durchführung des K. beauftragt werden. Dieser führt die Kompensation des Kauf- und des Verkaufsauftrags zu dem von dem Kreditinstitut vorgegebenen Kurs durch, sofern ihm zu diesem Kurs - auch nach einem Kursausruf - keine weiteren Aufträge von dritter Seite erteilt wurden. Der bei einem getätigten K. zugrundegelegte Kurs wird mit dem Zusatz "C" versehen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kommunalkreditinstitute
 
Komplementär
Weitere Begriffe : Liquiditätsstatus | Nettozinssatz | Rektaklausel
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.