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Ausgabe 2014
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Kündigungsrecht

Bezeichnung für das in den Emissionsbedingungen festgelegte Recht des Emittenten, Endlos-Zertifikate zu bestimmten Terminen kundigen und den Inhabern der Papiere den Fair Value auszahlen zu können. Beabsichtigt ein Emittent, das Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, so muss er dies in der Regel ein bis zwei Jahre zuvor ankündigen. Näheres dazu findet sich in den Emissionsbedingungen der jeweiligen Zertifikate.





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