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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Leasing

Bezeichnet einen gesetzlich nicht geregelten Vertrag (§ 305 BGB) über die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Gütern. Das L. kann durch Finanzierungsinstitute, wie z.B. Leasing-Gesellschaften (indirektes L.) oder durch die Hersteller der Güter (direktes L.) erfolgen. Es dient als Finanzierungsersatz, da anstatt einer hohen Anschaffungsauszahlung niedrigere periodische Leasingraten anfallen. Juristisch bleiben die Wirtschaftsgüter Eigentum des Leasinggeber, jedoch werden sie zur wirtschaftlichen Nutzung dem Leasingnehmer gegen Zahlung einer meist monatlichen Leasingrate überlassen. Je nach Verpflichtungscharakter des Leasingvertrages lassen sich zwei Formen unterscheiden: Operating-Leasing und Financial-Leasing. Beim Operating-Leasing handelt es sich um normale Mietverträge i.S.d. BGB. Es besteht i.             d.R. eine feste Grundmietzeit mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit. Die Wartung der Güter und ihre Bilanzierung erfolgt beim Leasinggeber. Beim Leasingnehmer stellen die Leasingraten steuerrechtlich Aufwand dar. Beim Financial-Leasing besteht dagegen während der Grundmietzeit keine Kündigungsmöglichkeit des Vertrages. Die Summe der diskontierten Leasingraten ist in der Grundmietzeit i.d.R. höher als die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich der Nebenkosten des Leasinggebers. Die Wartung der geleasten Güter erfolgt durch den Leasingnehmer. Liegt die Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, so werden die Leasinggüter i.d.R. beim Leasinggeber bilanziert. Beim Financial Leasing trägt der Leasingnehmer das Investitionsrisiko, da er neben den Reparatur- und Instandhaltungskosten auch die Risiken des Unterganges oder der Verschlechterung des Leasinggegenstandes trägt. Eine Sonderform des Leasing ist das sog. Sale-and-Lease-Back Verfahren. Hier wird ein Vermögensgegenstand verkauft und sofort über eine Leasinggesellschaft zurückgemietet. Durch diesen Aktivtausch in der Bilanz erreicht man eine Kapitalfreisetzung, d.h. man reduziert die Kapitalbindung im Unternehmen. Dieses Verfahren hat durch die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 stark an Bedeutung verloren.





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