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Ausgabe 2014
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Mehrfachzulassung

Börsenzulassung an mehreren Börsen. Wird eine M. beantragt, ist das Zulassungsverfahren nur von einer Zulassungsstelle durchzuführen, die der Emittent selbst bestimmen kann. Früher musste an jedem Börsenplatz, an dem das Wertpapier zugelassen werden sollte, ein eigenes Zulassungsverfahren eingeleitet werden. Es ist bei der M. nicht zwingend, dass alle Notierungen im gleichen Börsensegment zu erfolgen haben.





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