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Ausgabe 2014
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Mehrstimmrecht

Mehrfachstimmrecht, multiple voting right. Besitzt ein Aktionär mehr Stimmrechte (Aktienstimmrecht) als Anteile am Grundkapital, so liegt ein M. vor. Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde das M. 1998 abgeschafft. Alte M. laufen bis Ende 2003 aus. Das M. sollte Aktiengesellschaften vor feindlichen Übernahmen schützen und kam hauptsächlich bei VersorgungsUnternehmen zur Anwendung.





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Weitere Begriffe : Chaps Euro | Inter-Banken-Informations-System, (IBIS I) | Optionen auf Terminkontrakte
 
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