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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Mindest reserve

minimum reserve requirements. Die Verpflichtung der Kreditinstitute, Anteile von Kundenguthaben als M. zu unterhalten, wurde in ihren Grundgedanken von der Europäischen Zentralbank (EZB) von dem bei der Deutschen Bundesbank angewendeten Mindestreserve- system übernommen. Die Höhe der jeweils zu unterhaltenden M. ergibt sich aus der absoluten Höhe der Mindestreservebasis eines Kreditinstituts und aus dem für diese Basis jeweils gültigen Mindestreservesatz. Im Rahmen der Vorschriften des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) werden in Bezug auf die Unterhaltung von M. drei verschiedene Mindestreservebasen unterschieden. Dabei handelt es sich zum einen um Verbindlichkeiten, für die ein Mindestreservesatz in positiver Höhe veranschlagt wird, wozu täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer Laufzeit von maximal 2 Jahren, etc. gehören. Zum anderen existieren Verbindlichkeiten, die mit einem Mindestreservesatz von 0 % belegt sind, wie z.B. Einlagen mit einer Laufzeit von über 2 Jahren, etc., und um Verbindlichkeiten, die generell nicht in die Berechnung der Mindestreservebasen eingehen (z.B. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Instituten, die selbst mindestreservepflichtig sind). - Die Berechnung des von einer Bank zu unterhaltenden Mindestreserve-Solls ergibt sich aus den jeweils am Monatsende festgestellten Bilanzpositionen des Vormonats. Unterschreitet ein Kreditinstitut am Stichtag sein Mindestreserve-Soll, so steht es der EZB frei, dies in Form eines Strafzinssatzes auf den festgestellten Fehlbetrag zu sanktionieren. Die wesentlichste Neuerung zum Mindestreservesystem der Deutschen Bundesbank besteht darin, dass die EZB die bei ihr gehaltenen Mindestreservebeträge mit dem jeweils gültigen Zinssatz ihrer Hauptrefinanzierungsoperationen verzinst. Diese Verzinsung soll einem Wettbewerbsnachteil der Banken des Euro-Währungsraumes gegenüber Banken aus Ländern ohne Mindestreservepflicht vorbeugen, da eine Erhebung von M. für die Banken des Euro- Währungsraumes grundsätzlich ein wettbewerbsverzerrendes Kostenelement darstellt.





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