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Ausgabe 2014
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Miteigentumsfonds

co-property investment fund. Sondervermögen, bei denen die hierzu gehörenden Gegenstände im Miteigentum der Anteilsinhaber stehen. Im Gegensatz zu Bruchteilseigentumfonds, die in Deutschland bei GrundstücksSondervermögen verpflichtend vorgeschrieben sind, sind M. in erster Linie bei allen anderen Fondsarten verbreitet.





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