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Ausgabe 2014
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Bezeichnet die Nennung des bei Fälligkeit zu liefernden Underlying an das Clearinghaus, sofern verschiedene zur Auswahl stehen. Dies ist bspw. bei Zinsfutures nötig, da das Underlying eine synthetische Anleihe ist, also eine fiktive, i.d.R. nicht existierende Anleihe. Da aber eine physische Lieferung der Anleihen erfolgt, werden mehrere Anleihen von der Terminbörse benannt, aus denen eine geliefert werden muss.





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