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Ausgabe 2014
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Novations-netting-Vereinbarung

novations-netting agreement. Bezeichnung für eine Aufrechnungsklausel, die v.a. im Rahmen von Fremdwährungsgeschäften am OTC-Market Anwendung findet. Dabei wird auf Basis eines Schuldumwandlungsvertrags zwischen zwei Parteien die gegenseitige Aufrechnung bestehender Forderungen und Verbindlichkeiten vereinbart. Damit werden in der Folge lediglich neue Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe des sich ergebenden Saldos begründet und ausgewiesen. N-n-V. für zweiseitige Verträge über Swap-, Termin- und Optionsgeschäfte werden im Art. 12 des Grundsatzes I über die Eigenmittel der Institute vom 20.07.2000 anerkannt. Demnach kann eine ermäßigte Anrechnung der unter diesen Geschäften einbezogenen Risikoaktiva vorgenommen werden, sofern die Voraussetzungen für Groß- und Millionenkredite erfüllt sind und das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) die Berücksichtigung der risikomindemden Wirkung nicht untersagt hat.





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