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Ausgabe 2014
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ordentliche Hauptversammlung der AG

ordinary shareholders\' meeting, annual general meeting. Als ordentliche Hauptversammlung wird die Hauptversammlung der AG bezeichnet, die jedes Jahr turnusmäßig in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden muss. Mindestens einmal im Jahr ist eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die zumindest über die Verwendung des Gewinns und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG) zu entscheiden hat. Die Hauptversammlung ist mit einer Frist von einem Monat einzuberufen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung in den Gesellschaftsblättern.





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