Pensionskasse
bezeichnet die bedeutendste Form der betrieblichen Altersvorsorge in outgesourcter Form. Die Verwaltung der vom Unternehmen für seine Arbeitnehmer eingezahlten Beträge wird vom Kapital des Arbeitgebers getrennt. Darin unterscheiden sich die P. von der traditionellen Praxis in Deutschland, in der die betriebliche Altersvorsorge über die bilanzielle Bildung von Pensionsrückstellungen im Unternehmen erfolgte. P. sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, zumeist in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), und ähneln den im Ausland dominierenden Pensionsfonds.
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