Pfandbriefemission
Pfandbriefausgabe, mortgage bond issue. Die Emission von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Schiffspfandbriefen ist nur Kreditinstituten mit Pfandbriefprivileg gestattet. Hierzu zählen private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, Landesbanken, Girozentralen und Schiffspfandbriefbanken. - Gemäß § 7 HypBankG darf der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen einer Hypothekenbank den 60fachen Betrag des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen; bei gemischten Hypothekenbanken gemäß § 46II HypBankG das 48fache. - Die P. unterliegt dem Wertpapier- Verkaufsprospektgesetz, demnach hat das emittierende Institut ein Verkaufsprospekt herauszugeben.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|