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Ausgabe 2014
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Pfandbriefemission

Pfandbriefausgabe, mortgage bond issue. Die Emission von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Schiffspfandbriefen ist nur Kreditinstituten mit Pfandbriefprivileg gestattet. Hierzu zählen private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, Landesbanken, Girozentralen und Schiffspfandbriefbanken. - Gemäß § 7 HypBankG darf der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen einer Hypothekenbank den 60fachen Betrag des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen; bei gemischten Hypothekenbanken gemäß § 46II HypBankG das 48fache. - Die P. unterliegt dem Wertpapier- Verkaufsprospektgesetz, demnach hat das emittierende Institut ein Verkaufsprospekt herauszugeben.





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Pfandbriefe
 
Pfandbriefgesetz (PfG, PfGes)
Weitere Begriffe : Continuous Market | Einzelpapiere | Transferable Loan Certificate (TLC)
 
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