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Ausgabe 2014
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Register

index. Unter R. versteht man ein öffentliches Verzeichnis. Im Handelsregister etwa, welches von den Gerichten (Registergericht) geführt wird, werden Kaufleute und bestimmte, auf sie bezogene Rechtsverhältnisse eingetragen (§§ 8 ff. HGB). Zweck des Handelsregisters ist es, jedermann Auskunft zu geben, wer Kaufmann ist und wie dessen Rechtsverhältnisse gestaltet sind. - Vgl. auch Registerpfandrecht.





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