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Ausgabe 2014
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Teilbeherrschungsvertrag

partial control/subordination agreement. Vertrag, durch den eine abhängige Gesellschaft (abhängiges und herrschendes Unternehmen) die Leitungsfunktionen nur hinsichtlich einzelner Teilbereiche, wie z.B. Finanzwesen, Einkauf oder Personalpolitik, nicht aber insgesamt auf ein anderes Unternehmen überträgt. - Vgl. auch Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.





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