Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Träger der Börsen

supporting organization of exchange. Juristische Person, die aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit der Börsengremien im privaten Rechtsverkehr für die Börse steht. Die T.d.B. sind insbesondere für das Personal (Schließung von Dienstverträgen) und für die Bereitstellung der Börsenräume zuständig. Die T.d.B. können als privatrechtlicher Verein, als Kapitalgesellschaft oder als öffentlich rechtliche Kammer in Erscheinung treten. In Deutschland wurde beispielsweise die Deutsche Börse AG als Träger der Frankfurter Wertpapierbörse und der ehemaligen DTB gegründet.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
TRAX
 
Treasury Automated Auction System (TASS)
Weitere Begriffe : Jahresabschlussprüfung | Investment Bank | Quellensteuer
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.