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Ausgabe 2014
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Treu und Glauben

good faith. Der Begriff findet sich in zahlreichen Vorschriften und verschafft den in der Gemeinschaft herrschenden sozialethischen Wertvorstellungen Eingang in das Recht. Der Grundsatz von T.u.G. verpflichtet zur billigen Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen Anderer sowie allgemein zu redlichem Verhalten im Geschäftsverkehr. Er findet bei der Auslegung von Willenserklärungen ebenso Anwendung wie in der Bestimmung konkreter Leistungspflichten. Außerdem untersagt er missbräuchliche Rechtsausübung und führt zur Begründung verschiedenster vertraglicher Nebenpflichten.





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Weitere Begriffe : Dont | Sanierung | Risikoabwälzung
 
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