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Ausgabe 2014
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Trust Banking

Bezeichnung für die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters als Treuhänder (trustee) für seine Kunden (Treugeber, trustor) im Rahmen eines Treuhandverhältnisses. Der Treuhänder nimmt die Interessen des Treugebers wahr, indem er die Übernahme und Verwaltung eines Rechtsguts, das wirtschaftlich dem Treugeber zusteht, in eigenem Namen vollzieht (Treuhandvermögen). Beispiele für T.B. sind das Portfoliomanagement, die Vermögensfortführung oder -liquidation im Todesfall, die Immobilienverwaltung sowie Verwaltung von Vermögen im Rahmen von Pensionsplänen. Um seine Entscheidungen nicht durch eigene Interessen zu beeinflussen, muss der Treuhänder das treuhänderische und das nicht-treuhänderische Geschäft durch Chinese Walls trennen. - Vgl. Treuhandgesellschaft.





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